Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltung

1. Für alle mit der KW-Lichtplan GmbH (im Folgenden: KW-Lichtplan) geschlossenen Verträge gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Bedingungen des Kunden, welche von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, werden nicht wirksamer Vertragsbestandteil. Dies gilt auch dann, wenn KW-Lichtplan ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und/oder der Kunde für den Widerspruch eine besondere Form vorgeschrieben hat.

2. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Kunde die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen an.


2. Vertragsabschluss

1. Ein Vertrag zwischen KW-Lichtplan und dem Kunden kommt zustande durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder email seitens KW-Lichtplan. Der Kunde ist an einen von ihm erteilten und von KW-Lichtplan noch nicht angenommenen Auftrag 14 Kalendertage nach Absendung gebunden. KW-Lichtplan ist berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem die Annahme seitens KW-Lichtplan dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt auch die Ausführung des Auftrags durch KW-Lichtplan oder die Annahme von Vorauszahlungen auf die für den Auftrag anfallende Vergütung.

2. Vom Kunden mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von KW-Lichtplan schriftlich bestätigt sind.

3. KW-Lichtplan hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4. In Prospekten, Anzeigen und anderen Werbematerialien sowie auf der Website von KW-Lichtplan enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.


3. Preise und Leistungsumfang

1. Für die mit KW-Lichtplan abgeschlossenen Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preise zuzüglich Umsatzsteuer, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

2. Ist der Kunde ein Unternehmer, so werden Preisänderungen für bestehende Verträge wirksam, wenn sie von KW-Lichtplan einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung unter Angabe des neuen Preises angekündigt werden. In diesem Fall steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu, welches vor Ablauf von fünf Werktagen nach Erhalt der jeweiligen Ankündigung einer Preisänderung durch Erklärung ausgeübt werden kann. 

3. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet und werden spätestens mit Übergabe oder Abnahme zur Zahlung fällig.

4. KW-Lichtplan ist aufgrund des Vertragsabschlusses nicht zu Montage- und/oder Installationsarbeiten verpflichtet. KW-Lichtplan kann auf Wunsch des Kunden Montagearbeiten in das Angebot mit aufnehmen. Diese werden jedoch nicht von KW-Lichtplan, sondern von einem externen Dienstleister durchgeführt, welchen KW-Lichtplan im Namen des Kunden beauftragt. Die Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) finden keine Anwendung.


4. Zahlungen

1. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 15 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Zahlungseingang bei KW-Lichtplan.

2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so kann KW-Lichtplan die weitere Ausführung eines Auftrags bis zur Bezahlung aussetzen.

3. KW-Lichtplan ist berechtigt, eine Anzahlung bei Auftragserteilung zu verlangen sowie erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages die in Auftrag gegebene Leistung zu erbringen bzw. Ware zu liefern.


5. Lieferfrist

1. Falls KW-Lichtplan die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Kunde eine angemessene Nachlieferfrist zu gewähren, die keinesfalls weniger als zwei Wochen beträgt. Liefert KW-Lichtplan bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

2. KW-Lichtplan haftet gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Verzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die KW-Lichtplan nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse KW-Lichtplan die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist KW-Lichtplan zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Frist zur Leistungserbringung nach Wegfall des Hindernisses.


6. Eigentumsvorbehalt

1. Ist der Kunde ein Unternehmer, so bleiben zu liefernde Waren bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum von KW-Lichtplan. Im Übrigen bleiben zu liefernde Waren bis zu deren vollständiger Bezahlung Eigentum von KW-Lichtplan.

2. Nicht vollständig bezahlte Waren darf der Kunde nicht auf eine Weise verarbeiten oder mit anderen Sachen verbinden, die zu einem gesetzlichen Eigentumsverlust seitens KW-Lichtplan führt.

3. Der Kunde verpflichtet sich, das Eigentum von KW-Lichtplan auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Kunden, sondern für Dritte bestimmt sind und/oder an diese ausgeliefert werden, und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.

4. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind KW-Lichtplan unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.

5. Im Falle der Nichteinhaltung der in Ziffer 6.3 und 6.4 festgelegten Verpflichtungen des Kunden hat KW-Lichtplan das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.


7. Rücktrittsrecht

1. KW-Lichtplan kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch von KW-Lichtplan in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Kunde wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde.

2. Im Falle eines Rücktritts nach Ziffer 7.1 und der Rücknahme gelieferter Waren hat KW-Lichtplan Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen. Der Kunde trägt die Kosten für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten usw. in entstandener Höhe.


8. Gewährleistung

1. Ist der Kunde ein Unternehmer, so beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Ist der Kunde ein Unternehmer, so ist er verpflichtet, ihm übergebene Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und KW-Lichtplan etwaige Mängel spätestens innerhalb einer Woche ab Erhalt der Ware durch schriftliche Mängelrüge anzuzeigen. Erfolgt die Mängelrüge nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Kunden.

2. Ist der Kunde ein Unternehmer, so ist KW-Lichtplan bei Vorliegen von Mängeln nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl, zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des zweimaligen Fehlschlagens, der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

3. Ist der Kunde ein Unternehmer, so entfällt die Gewährleistung, wenn der Kunde ohne Zustimmung von KW-Lichtplan den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt.

4. Handelsübliche und für den Kunden zumutbare Farb- und Oberflächenabweichungen (etwa bei mundgeblasenen Glasoberflächen oder handgefertigten Produkten) stellen keinen Sachmangel dar.

5. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn der Kunde gegenüber KW-Lichtplan den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Übergabe der Ware anzeigt.   

6. Sollten Mängel bei der Ausführung eines Auftrages auftreten, so ist der Kunde nicht berechtigt, deshalb die Zahlung auf Forderung aus einem anderen Auftrag zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

7. Für sämtliche Planungsleistungen übernimmt KW-Lichtplan keine Gewähr.                    

                                                            
9. Widerruf

Die folgende Widerrufsbelehrung gilt für Fernabsatzverträge (§ 312b Abs. 1 Satz 1 BGB), bei denen der Kunde ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.

Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht        
        
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, eMail) oder, wenn der Vertrag die Überlassung von Sachen umfasst, durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss oder vor Erhalt der Sache und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf/die Rücksendung ist zu richten an:        
      

KW-Lichtplan GmbH                                                   
Springerstraße 3                                                   
04105 Leipzig    
        

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie KW-Lichtplan die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurück gewähren, müssen Sie KW-Lichtplan insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung, wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten und Gefahr von KW-Lichtplan zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb 15 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für KW-Lichtplan mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung                                                                                              

10. Haftung

1. Die Haftung von KW-Lichtplan auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2. KW-Lichtplan haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

3. Die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz ist nicht beschränkt.


11. Sonstiges
           

1. Erfüllungsort und Gerichtstand ist, soweit der Vertrag unter Kaufleuten geschlossen wird, der Sitz von KW-Lichtplan. KW-Lichtplan ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch vor jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen.

2. Wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz von KW-Lichtplan.

3. Für alle Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.

4. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.